+PLUS Eventsupport GmbH
Dürne 46
A - 6842 Koblach
Telefon: 0043 5523 200 83 0
Fax: 0043 5523 200 83 5
Email: office@plus-eventsupport.at
AGB´s
Der Vertragspartner anerkennt hiermit die nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen als alleinig gültig.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende
Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen unserer
schriftlichen Zustimmung.
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich,
sofern von uns nicht ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt
ist. Das Vertragsverhältnis wird für uns erst durch die
Versendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch unseren
Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt
die Ablehnung eingehender Aufträge - auch ohne Angabe von
Gründen - vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung
für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen ist.
Bei der Auftragserteilung sind 30% der Auftragssumme fällig.
Der Vertragspartner bleibt an seine Auftragserteilung nach Maßgabe der Ausführungen unten Pkt. III gebunden.
Wird seitens des Aufraggeber eine Kündigung ausgesprochen, für welche die Plus Eventsupport GMBH keine von ihr zu vertretenen Anlass gesetzt hat, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen, gleiches gilt im Fall dass der Kunde die Leistung nicht abruft.
Für einen solchen Fall gilt folgender Schlüssel:
50% der vereinbarten Auftragssumme, wenn spätestens 50 Werktage vor Mietbeginn storniert wird, bzw. 100% der bis dahin angefallenes Kosten für eventuelle Produktionskosten / Planungskosten / Transportkosten
80% der vereinbarten Auftragssumme, wenn spätestens 14 Werktage vor Mietbeginn storniert wird.
100% der vereinbarten Auftragssumme, wenn weniger als 14 Werktage vor Mietbeginn storniert wird.
Gleiches gilt, wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil der
Vertragspartner seine (Mitwirkungs-) Verpflichtungen nicht
erfüllt.
Als Gründe, die uns zu einem Vertrags(teil-)Rücktritt
berechtigen, gelten insbesondere:
a) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des
Vertragspartners (z.B. Exekutions-, gerichtliches oder
außergerichtliches Insolvenzverfahren).
b) Zahlungsverzug des Vertragspartner, wenn auch nur frühere
Vertragsverhältnisse betreffend;
c) wenn für uns die Einhaltung von Fristen oder Terminen wegen
unvorhergesehener Umstände unmöglich oder unzumutbar erschwert
wird, insbesondere dann, wenn die Ursache bei einem
Zulieferanten oder einer sonstigen durch uns beigezogenen
dritten Person begründet liegt.
d) bei jedwedem vertragswidrigen Gebrauch unserer Gerätschaften
bzw. unseres Equipment.
Bei Säumigkeit oder Zahlungsverzug des Vertragspartners ist
jedweder von uns gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß
unseren Preislisten hinfällig und ist der von uns insoweit
nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig.
Rechnungen sind grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Bei
Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als
vereinbart. Ein allfälliger noch höherer bankmäßiger
Verzugszinsschaden bleibt davon unberührt. Ein Recht zur
Zurückbehaltung oder die Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen
bzw. Forderungen, gleich welcher Art, steht dem Vertragspartner
nicht zu.
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von
Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die
Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht
mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen uns zur Verrechnung
eines zusätzlichen Entgelts.
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung/Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückstellung in unserem Lager. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als volle Tage verrechnet. Die Abholung und Rückstellung kann nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Vergebliche Rückgabeversuche außerhalb der Geschäftszeiten vermögen die verrechenbare Mietdauer nicht zu beenden.
Der Vertragspartner haftet für den uns durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstehenden Schaden; dies einschließlich eines entgangenen Gewinns. Darüber hinaus hat der Vertragspartner für jeden Tag der Überschreitung den 1,5-fachen Wert des sich aus der Vertragssumme errechneten Anteils pro Tag zu bezahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist die Plus Eventsupport GmbH berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiter zu verrechnen.
Unsere Geräte sind sorgfältig zu behandeln und dürfen
ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient,
abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß
eingesetzt werden. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich
für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die
Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.
Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren,
ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Der
Vertragspartner haftet für jedwede Beschädigung sowie für den
Verlust von Gerätschaften vom Zeitpunkt der Abholung/Zur-
Verfügungstellung bis zur Rückstellung. Von unserem
Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und
Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen.
Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen.
Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Geräte gegen Verlust und Diebstahl etc. zu versichern. Über unser Verlangen ist der Abschluss und Bestand einer solchen Versicherung jederzeit nachzuweisen, widrigenfalls wir zur sofortigen Vertragsauflösung gem. Pkt. III berechtigt sind.
Jedwede Haftung unsererseits für Schadenersatzansprüche des
Vertragspartners und der von ihm beigezogenen Personen, aus
welchen Gründen immer, wird auf den Fall eingeschränkt, dass
die Schadensursache auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Der Ersatz von
reinen Vermögensschäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen.
Bei der Vermietung/Zur- Verfügungstellung von technisch aufwendigen Geräten (z.B. Tonanlagen, Movinglights, Licht-und Tonpulte, LED Screens, Videotechnik) ohne unserem Fachpersonal wird grundsätzlich keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausnahmslos ausgeschlossen.
Auf unseren Geräten angebrachte Firmenlogos, Schriftzüge und
dgl. dürfen vom Vertragspartner weder entfernt noch ganz oder
teilweise abgedeckt bzw. unsichtbar gemacht werden.
Der Vertragspartner berechtigt uns im Rahmen der Veranstaltung an gut sichtbarer Stelle unentgeltlich Werbetransparente und Werbeschilder mit unserem Firmenlogo anzubringen bzw. aufzustellen, widrigenfalls wir auch aus diesem Grunde zum Vertragsrücktritt gem. Pkt. III berechtigt sind.
Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die
hier vereinbarten Geschäftsbedingungen im Einzelnen
ausgehandelt und er mit dem Inhalt derselben ausdrücklich
einverstanden ist. Auf die Einrede des Irrtums, der List, der
Verkürzung über die Hälfte wird verzichtet.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für inländische wie auch für ausländische Vertragspartner der Sitz unserer Firma als vereinbart. Für allfällige Streitigkeiten gelangt ausdrücklich österreichisches Recht zur Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen unberührt.